Der Begriff „Kur“ umfasst eine breite Palette von Therapieverfahren, die je nach Schwere des Krankheitszustandes entweder zur Vorsorge (Prävention), zur Nachsorge (Rehabilitation) bzw. zur Linderung bei chronischen Krankheiten eingesetzt werden.
Das übergeordnete Ziel einer Kur in einem staatlich anerkannten Heilbad oder einem Kurort ist die positive Einwirkung auf den menschlichen Organismus, um die private und berufliche Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
Für alle Vorsorge und Rehamaßnahmen gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“.
Den Aufenthalt in einer Kurklinik genehmigen die Kassen nur, wenn eine ambulante Maßnahme nicht ausreicht. Bei einer ambulanten Vorsorge-Maßnahme (früher: Badekur) reist der Patient in einen anerkannten Kurort. Entscheidend für den Kur-Erfolg ist, die Kur in der richtigen Phase des Krankheitsverlaufs in die gesamte Behandlung zu integrieren.
Zusammengefaßt: Die ambulante Kur (Badekur) setzt eine medizinisch notwendige Verordnung des behandelnden Arztes und anschließende Genehmigung der Krankenkasse voraus, ist jedoch keine Rehamaßnahme. Im Gegensatz zur stationären Reha, bei der die Krankenkasse über die Kurklinik und den Ort entscheidet, suchen Sie bei der ambulanten Kur Ort und Kurhotel in einem anerkannten Kurort im In- oder Ausland selbst aus. In der Regel erhalten Sie nach der Kur einen Zuschuß zur Verpflegung und Erstattung der medizinischen Leistungen abzüglich Eigenbeteiligung.
Was man landläufig „Kur“ nennt heißt bei den Krankenkassen „medizinische Vorsorge“ oder „Rehabilitation“. Manche Kassen bezuschussen sogar die Kosten für Anfahrt und Unterkunft bei ambulanten Kuren.
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf eine Kur zur Vorsorge oder Rehabilitation, wenn
Grundsätzlich kann jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, alle 3 Jahre eine ambulante Vorsorgekur beantragen. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die medizinische Notwendigkeit dafür besteht. Der Hausarzt muss schriftlich nachweisen können, dass zur Verbesserung des Gesundheitszustandes eine Vorsorgemaßnahme am Kurort am besten geeignet ist. Es ist empfehlenswert eine Kur für drei Wochen in Anspruch zu nehmen, der Anspruch besteht jedoch gesetzlich nicht mehr.
Sie haben das Recht, Ihren Kurort innerhalb der Europäischen Union frei zu wählen – vorausgesetzt der Kurort und die ausgewählten Behandlungen sind aus medizinischer Sicht sinnvoll und es werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Zum Beispiel sollten die Ausstattung und die Behandlungsqualität den deutschen Standards entsprechen und das Personal deutsch sprechen.
Ermitteln Sie vor Reiseantritt bitte die tatsächlichen Kosten. In der Regel müssen Sie in Vorleistung treten, die Kosten werden Ihnen nach der Kur von Ihrer Kasse erstattet. Hier ist wichtig, dass Sie sich vor Ort eine detaillierte Bescheinigung über die Höhe der medizinischen Behandlungskosten ausstellen lassen, die Sie nach Beendigung Ihrer Reise zur Rückerstattung bei der Krankenkasse einreichen. Bei einigen Kureinrichtungen ist es möglich, das eine geringen Gebühr vom Badearzt für die Erstellung des Behandlungsnachweises erhoben wird. Bitte beachten Sie, dass die Kasse nur Kosten in der Höhe erstattet, die eine gleichwertige Behandlung in Deutschland kostet. Die Mehrkosten trägt der Patient selbst! Auch die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr für den Mehraufwand ist möglich. Diese liegt je nach Kasse zwischen 6 und 10 % des Gesamtpreises, maximal aber bei € 50.
Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, sollten Sie vor einer Kur im Ausland auf jeden Fall immer die Kosten vorher mit Ihrer Krankenkasse abklären.
Für die Gewährung eines Zuschusses zur Kur durch Ihre Krankenkasse sind mehrere Schritte notwendig:
Der erste Schritt ist immer der Gang zum Arzt, der die Dringlichkeit einer Kur feststellt.
Danach beantragt der Arzt bei Ihrer Krankenkasse Zuschüsse für eine ambulante Vorsorgemaßnahme. Das hierfür notwendige Formular erhalten Sie bei der Krankenkasse. Es nennt sich: „Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Abs. 2 SGB V“ und muss mindestens zwei Monate vor der geplanten Reise bei der Krankenkasse eingereicht werden. Ihr Hausarzt hilft Ihnen beim Ausfüllen des Formulars um zu belegen, warum eine Kur nötig ist. Der Arzt sollte zusätzlich zum ausgefüllten Antrag eine Stellungnahme schreiben, in der die therapeutische Notwendigkeit und die Ziele der Kur dargelegt werden. Außerdem könnnen Sie in durch einen persönlichen Bericht ihre Situation schildern und die Dringlichkeit der Kur noch mal hervorheben.
Nachdem die Krankenkasse Ihren Antrag genehmigt hat kann die Kur-Reise gebucht werden.
Bei der Genehmigung einer ambulanten Vorsorgekur übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich die Kurarztkosten sowie 90 % der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss in Höhe von höchstens € 13 täglich gewähren. Für chronisch kranke Kleinkinder kann sich dieser Zuschuss auf € 21 pro Tag erhöhen. Gern informieren wir Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch vorab welche Leistungen Ihre Kasse im einzelnen bezuschusst.
Wird der Kurantrag abgelehnt, sollten Sie auf jeden Fall - am besten mit Hilfe Ihres Arztes - Einspruch dagegen einlegen.
Ist die Bezuschussung der Kurreise unwiderruflich abgelehnt, können Sie in einigen Häusern unserer Reiseangebote auch von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellte Rezepte einlösen, die dann direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Ist dies der Fall, finden Sie einen entsprechenden Vermerk in der Hotelbeschreibung. Oft besteht im Kurort auch die Möglichkeit, einen Badearzt aufzusuchen, der Ihren Kuraufenthalt zusammen mit Ihnen anhand der mitgebrachten Rezepte plant. Bitte beachten Sie: die Rezepte dürfen nicht älter als 10 Tage sein.
Selbstverständlich können Sie auch unabhängig von einer Genehmigung durch die Krankenkasse eine qualitativ hochwertige Kurreise buchen!
Die privaten Krankenversicherungen bieten ihren Mitgliedern sogenannte Kurkosten-Tarife an, die entweder auf den Ersatz der nachgewiesenen medizinischen Kosten oder auf die Zahlung eines pauschalen Tagegeldes ausgerichtet sind. Da dies ein Wahl-Tarif ist , prüfen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen, ob dieser darin enthalten ist. Die Entscheidung, ob eine Kur angetreten wird oder nicht, liegt nicht bei der Krankenkasse, sondern bei Ihnen und Ihrem Arzt. Die Arztkosten vor Ort werden in der Regel von ihrer privaten Krankenversicherung übernommen.
Bei den Krankenkassen als „Kompaktangebot zur Gesundheitsvorsorge außerhalb des Wohnortes“ bezeichnet, werden mit einem Betrag bis zu € 150 jährlich bezuschusst. Sie müssen hierzu lediglich die Teilnahmebestätigung, die Sie im Hotel erhalten, bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Wenn Sie eine Kur oder eine Gesundheitsreise planen kontaktieren Sie uns am besten bereits im Vorfeld zur unverbindlichen individuellen Beratung. Als qualifiziertes Gesundheitsreisebüro können wir Ihnen zu den Gesundheitsreisen / Kur-Aufenthalten, geeigneten Kurhotels und Reisezielen im In- und Ausland vorab Auskünfte und weitergehende Informationen geben über die Leistungen der einzelnen Krankenkassen, die recht unterschiedlich ihren Gestaltungsspielraum nutzen, und Erstattungen bei
Beratungstelefon Gesundheitsreisen:
Phone +49 (0) 2664 - 9931821